Ihre Verleihliste
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Verleihkategorien
Kategorie A
Mitgliedsverbände und Träger der freien Jugendarbeit aus dem Landkreis Neu- Ulm, sowie Entleih zu Stadtranderholungszwecken
Kategorie B
Sonstige Vereine und gemeinnützige Institutionen, Gemeinden, Kirchen, Schulen und Kindergärten
Kategorie C
Sonstige
Leihbedingungen
-Die angegebenen Verleihgebühren beziehen sich jeweils auf
1 VERLEIHRHYTHMUS (Mo-Do oder Do-Mo) und werden pro Verleihrhythmus einmalig fällig
-Die Verleihgebühren sind NETTO ohne Umsatzsteuer angegeben. Bitte beachten Sie, dass auf Ihre Leihgebühr ggfs. zusätzlich 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen werden müssen. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen
-Seit der letzten Umsatzsteuerreform gelten Körperschaften des öffentlichen Rechts als Unternehmen gemäß §2 UStG. Somit müssen wir als Kreisjugendring seit dem 01.01.2023 auf unsere Verleiheinnahmen Umsatzsteuer erheben. Lediglich der Verleih an Jugendorganisationen zum ausschließlichen Zwecke der KINDER- UND JUGENDARBEIT bleibt steuerfrei
-Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Entleiher sich verpflichten, sorgsam, verantwortungsvoll und fachgerecht mit dem Verleihmaterial umzugehen
-Für Abholung und Rückgabe von Rollenrutsche und Zelten hat der Entleiher mindestens 2 Personen zu stellen. Außerdem wird zum Transport dieser Entleihartikel ein entsprechend großes Fahrzeug bzw. ein Anhänger benötigt
-Bei Nichtabholung von reservierten Verleihartikeln oder einer kurzfristigen Absage innerhalb einer Woche vor dem Abholtermin wird die volle Entleihgebühr in Rechnung gestellt.
-Die Verleihartikel werden vor und nach einem Verleihvorgang durch unseren Materialwart geprüft
-Für Verlust und Beschädigung haftet der Entleiher; die entsprechenden Kosten werden diesem in Rechnung gestellt
Pro Stück u. Rhytmus | Kat. A | Kat. B | Kat. C | ||
Kochutensilien (Schöpfkellen, Sieb etc.) | 3,00 € | 5,00 € | 10,00 € | i | + |
Große Kochutensilien für große Lager-Kochtöpfe
Holzkochlöffel
Schöpflöffel
Schaumlöffel
Pfannenwender
Sieb