Der Kreisjugendring gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit und von Jugendpflegemaßnahmen aus den für diesen Zweck bereitgestellten Mitteln des Landkreises Neu-Ulm.
Folgende Förderbereiche sind in den Zuschussrichtlinien des KJR vorgesehen:
In unserer Herbstvollversammlung am 15.11.2022 wurde die Änderung der Zuschussrichtlinien mit Gültigkeit ab 01.01.2023 beschlossen. Für Veranstaltungen bis zum 31.12.2022 gelten die alten Zuschussrichtlinien und es müssen die alten Formulare verwendet werden. Für Veranstaltungen ab dem 01.01.2023 die neuen Formulare.
Bei Freizeitmaßnahmen werden nun je Tag und Teilnehmer*in 5€ statt bisher 3,50€ bezuschusst. Die Förderung von Geräten und Materialien ist nun mit bis zu 500€ pro Jugendverband und Jahr möglich (bisher 100€), mit 50% der vom KJR anerkannten Gesamtkosten. Zudem beträgt die Wegstreckenentschädigung nun 0,30€/km statt bisher 0,15€/km (bei Einreichung entsprechender Belege ist hier auch eine abweichende Bezuschussung möglich).